Sekretariat Pfarramt

Frauenverein

Katholischer Frauenverein Bülach aufgelöst

Aufgrund fehlender Nachfolgerinnen für den Vorstand konnte der katholische Frauenverein Bülach sein Fortbestehen nicht mehr bestätigen. Die Auflösung wurde an der Generalversammlung vom 8. März 2018 angenommen.

Alle 68 anwesenden Mitglieder nahmen den Antrag für die Vereinsauflösung an. Der seit 1894 bestehende katholische Frauenverein Bülach ist somit Geschichte. An der Generalversammlung vom vergangenen Donnerstag stellte der Vorstand den Antrag, den Frauenverein aufgrund fehlender Nachfolgerinnen für den Vorstand aufzulösen. Die vier bisherigen Vorstandsmitglieder traten alle zurück und konnten nicht statutengemäss ersetzt werden, wie es das Schweizerische Zivilgesetzbuch vorschreibt.

Erfolglose Suche

Bereits vor einigen Jahren verliessen zwei Personen den Vorstand, für die kein Ersatz gefunden werden konnte. An der Generalversammlung 2016 gaben die übrigen vier Vorstandsmitglieder bekannt, dass sie 2018 nicht mehr zur Wiederwahl antreten werden. «Für einen Verein ist es wichtig, dass nach einiger Zeit andere Personen neue Ideen in den Verein einbringen können», begründet Natalie Schwarzenbach, Aktuarin des Frauenvereins, den Austritt. Der Vorstand bemühte sich sehr, das Weiterbestehen des Vereins zu ermöglichen und suchte in Verwandten- und Bekanntenkreisen nach möglichen Nachfolgerinnen. Trotz Inseraten in der Lokalpresse und im Pfarrblatt, sowie Einträge im Freiwilligenportal der Stadt Bülach, Nachfragen beim kantonalen Katholischen Frauenverbund und Aufrufen an die Mitglieder gelang es nicht, einen neuen Vorstand zusammenzustellen.

Auch nach der Auflösung des Vereins seien einige Frauen bereit, Veranstaltungen wie den Kaffee nach der Frauenmesse oder Filmnachmittage, nicht als Verein, sondern lose geführt weiter zu organisieren, wie Natalie Schwarzenbach sagt. Ebenfalls wird die Mobilgruppe weiterbestehen unter der neuen Leitung von Ursula Toscan. Die Mobilgruppe geht regelmässig mit Bewohnerinnen und Bewohnern der Bülacher Pflegezentren spazieren und das weiterhin auf freiwilliger Basis.
Das Vereinsvermögen wird während fünf Jahren von der katholischen Kirchgemeinde Bülach verwaltet und für die Gründung eines Vereins mit gleichem oder ähnlichem Zweck zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist und ausbleibender Neugründung soll die katholische Kirchgemeinde das Vermögen für Sozialaufgaben verwenden.



Dokumente
Bereitgestellt: 01.11.2018